Wenn ein Dach durch einen Sturm beschädigt wird, sollte man schnell handeln, um Folgeschäden an der Gebäudestruktur zu verhindern.
Aber welche Versicherung deckt diese Schäden?
In der Regel übernimmt die Wohngebäudeversicherung die unmittelbaren Schäden am Dach, also an der Dachabdeckung, dem Dachstuhl oder Dachfenstern. Dabei zahlt die Wohngebäudeversicherung nicht nur für Schäden, die der Wind direkt verursacht, sondern auch für Schäden durch herabfallende Äste, umgestürzte Bäume oder umherfliegende Gegenstände.
Viele Gebäudeversicherungen beinhalten auch die Reparatur von Dachflächenfenstern. Doch in einigen Versicherungen sind diese Fenster gar nicht oder nur teilweise abgedeckt. Wenn man viele Dachfenster oder große Glasflächen hat, könnte eine zusätzliche Glasversicherung sinnvoll sein. Entsteht durch ein Loch im Dach ein Wasserschaden, fällt auch dieser unter die Wohngebäudeversicherung.
Allerdings greift die Wohngebäudeversicherung nicht in jedem Fall. Fällt z. B. ein Baum vom Grundstück des Nachbarn auf Ihr Haus und beschädigt das Dach, kommt die Gebäudeversicherung des Nachbarn ins Spiel. War der Baum jedoch krank oder bereits geschädigt, sodass seine Standfestigkeit beeinträchtigt war, haftet der Nachbar bzw. dessen Privathaftpflichtversicherung.
Bei Schäden an einem Rohbaudach reguliert die Bauleistungsversicherung den Schaden. Sind Gegenstände auf dem Dachboden oder im Dachgeschoss beschädigt worden, übernimmt das – falls vorhanden – die Hausratversicherung, da die Wohngebäudeversicherung hierfür nicht verantwortlich ist.
Wie meldet man einen Sturmschaden richtig?
1. Schnelle Meldung
Kontaktieren Sie so bald wie möglich die zuständige Versicherung. Viele Versicherer bieten dafür eine 24-Stunden-Hotline. Eine grobe Schadensbeschreibung reicht in der ersten Mitteilung aus, um den Schaden zu melden und den Anspruch zu sichern.
2. Beweise sichern
Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos und ziehen Sie am besten einen neutralen Zeugen hinzu, der den Vorfall bestätigen kann. Diese Dokumente sind wichtig, da es meist einige Tage dauert, bis der Gutachter der Versicherung den Schaden bewertet.
3. Schadensminderungspflicht
Sie sind verpflichtet, weitere Schäden zu verhindern, z. B. durch eindringendes Wasser. Klären Sie mit der Versicherung, wie Sie vorgehen sollen. Wenn Ziegel vom Dach fehlen oder die Dachabdichtung beschädigt ist, kontaktieren Sie einen Dachdecker, um lose Ziegel zu sichern und gegebenenfalls eine Notabdeckung anzubringen. Lassen Sie den Dachdecker die durchgeführten Arbeiten schriftlich bestätigen.
4. Wichtige Dokumente kopieren
Bewahren Sie Kopien aller relevanten Unterlagen (Gutachten, Kostenvoranschläge) auf und senden Sie diese an die Versicherung. Es empfiehlt sich, alle Absprachen schriftlich zu dokumentieren und auf eine schriftliche Zustimmung der Versicherung für geplante Maßnahmen zu warten.
5. Reparaturen beauftragen
Sobald die Versicherung eine Bestätigung gibt, können Sie die endgültigen Reparaturarbeiten in Auftrag geben. Die Zahlung der Versicherung kann jedoch einige Wochen dauern. Warten Sie etwa einen Monat und fordern Sie gegebenenfalls eine Abschlagszahlung an.
Wer zahlt bei einem Sturmschaden:
Mieter oder Vermieter?
Für Sturmschäden ist der Eigentümer zuständig, also meist der Vermieter bzw. dessen Versicherung. Dieser ist gesetzlich verpflichtet, das Gebäude in einem bewohnbaren Zustand zu halten. Mieter sollten einen Sturmschaden dennoch umgehend ihrem Vermieter melden, damit dieser die notwendigen Schritte einleiten kann, um größere Folgeschäden zu vermeiden.
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