Die Wohngebäudeversicherung zahlt bei Schäden am Dach
– also an Abdeckung, Dachstuhl oder Dachfenstern.
Abgedeckt sind auch Schäden durch Äste, Bäume oder umherfliegende Gegenstände.
Oft sind Reparaturen an Dachflächenfenstern eingeschlossen. Manche Versicherungen decken diese aber gar nicht oder nur teilweise ab. Bei vielen oder großen Dachfenstern kann eine Glasversicherung sinnvoll sein. Führt ein Loch im Dach zu einem Wasserschaden, ist auch dieser meist versichert. Fällt ein Baum vom Nachbargrundstück aufs Haus, zahlt dessen Gebäudeversicherung. War der Baum krank, haftet der Nachbar oder seine Privathaftpflicht.
Bei Schäden am Rohbaudach hilft die Bauleistungsversicherung. Sind Gegenstände im Dachgeschoss betroffen, ist – falls vorhanden – die Hausratversicherung zuständig.
Kontaktieren Sie so bald wie möglich die zuständige Versicherung. Viele Versicherer bieten dafür eine 24-Stunden-Hotline. Eine grobe Schadensbeschreibung reicht in der ersten Mitteilung aus, um den Schaden zu melden und den Anspruch zu sichern.
Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos und ziehen Sie am besten einen neutralen Zeugen hinzu, der den Vorfall bestätigen kann. Diese Dokumente sind wichtig, da es meist einige Tage dauert, bis der Gutachter der Versicherung den Schaden bewertet.
Sie sind verpflichtet, weitere Schäden zu verhindern, z. B. durch eindringendes Wasser. Klären Sie mit der Versicherung, wie Sie vorgehen sollen. Wenn Ziegel vom Dach fehlen oder die Dachabdichtung beschädigt ist, kontaktieren Sie einen Dachdecker, um lose Ziegel zu sichern und gegebenenfalls eine Notabdeckung anzubringen. Lassen Sie den Dachdecker die durchgeführten Arbeiten schriftlich bestätigen.
Bewahren Sie Kopien aller relevanten Unterlagen (Gutachten, Kostenvoranschläge) auf und senden Sie diese an die Versicherung. Es empfiehlt sich, alle Absprachen schriftlich zu dokumentieren und auf eine schriftliche Zustimmung der Versicherung für geplante Maßnahmen zu warten.
Sobald die Versicherung eine Bestätigung gibt, können Sie die endgültigen Reparaturarbeiten in Auftrag geben. Die Zahlung der Versicherung kann jedoch einige Wochen dauern. Warten Sie etwa einen Monat und fordern Sie gegebenenfalls eine Abschlagszahlung an.
Für Sturmschäden ist der Eigentümer zuständig, also meist der Vermieter bzw. dessen Versicherung. Dieser ist gesetzlich verpflichtet, das Gebäude in einem bewohnbaren Zustand zu halten. Mieter sollten einen Sturmschaden dennoch umgehend ihrem Vermieter melden, damit dieser die notwendigen Schritte einleiten kann, um größere Folgeschäden zu vermeiden.
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