Jahres-Inspektion nach DIN 18531-4

Pflicht-Begehung im Frühjahr nach der Frostperiode und im Herbst vor dem Winter – die Grundlage für Garantie, Versicherung und entspanntes Schlafen bei Sturm.
- Zwei Termine pro Jahr: nach dem Winter und vor dem Winter
- Foto-Protokoll als Nachweis für Versicherung und Garantie
- Optional als Wartungsvertrag mit Festpreis pro Objekt










